Vollmachten
Vollmachten für den Fall des Falles
Schlägt das Schicksal zu, ist das oft nicht nur gesundheitlich ein Problem. Ein Notfallordner mit wichtigen Vollmachten stellt sicher, dass Angehörige von Betroffenen handlungsfähig bleiben. Hier finden Sie eine Zusammenfassung.
Jeder kann zum Patienten werden und plötzlich nicht mehr in persönlichen Angelegenheiten infolge einer Krankheit oder hohen Alters selbst Entscheidungen fällen. Deshalb ist es wichtig dies jetzt festzulegen und dafür zu sorgen, daß dieser Wille auch umgesetzt werden kann. Verschiedene Möglichkeiten bieten sich an: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Patientenverfügung
Hier
legen Sie fest, in welchem Umfang Sie in Untersuchungen des
Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen, wie z.B. lebenserhaltenden
Maßnahmen, Wiederbelebung und konkreten medizinischen Behandlungen und
Maßnahmen und ärztliche Eingriffe einwilligen oder untersagen. Eine
Betreuerin oder Bevollmächtigter prüfen im Ernstfall, ob diese
Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation
zutreffen. Deshalb ist neben einer Patientenverfügung zumindest eine
Betreuungsverfügung notwendig, besser noch eine Vorsorgevollmacht.
Vorsorgevollmacht
Mit
dieser wird eine Vertrauensperson für den Fall der Geschäfts- und/oder
Einwilligungsunfähigkeit des Vollmachtgebers für bestimmte Bereiche,
z.B. für die gesundheitlichen Angelegenheiten, bevollmächtigt. Die
Bevollmächtigte wird zur Vertreterin des Willens des Vollmachtgebers.
Sie verschafft dem Willen des dann nicht mehr Einwilligungsfähigen
Ausdruck und Geltung. Im Rahmen der Vorsorgevollmacht sollte auch die
Kontenvollmacht geregelt werden. Die Vorsorgevollmacht verhindert die
gesetzliche Betreuung.
Betreuungsverfügung
Kann
eine Person z.B. wegen Krankheit ihre Angelegenheiten ganz oder
teilweise nicht mehr selbst besorgen und liegt keine gültige
Vorsorgevollmacht vor, wird ein Betreuer/in bestellt. Die
Betreuungsverfügung ist eine Willensäußerung gegenüber dem
Familiengericht, wer diese Betreuung übernehmen soll. Andernfalls
bestellt das Gericht eine Betreuerin.
Wir unterstützen Sie vom Erstgespräch bis zu den rechtlich notwendigen Dokumenten, die von mit uns kooperierenden Rechtsanwälten und ggfs. Steuerberatern ausgearbeitet werden.
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In diesem Zusammenhang treten häufig Fragen nach ethischen und rechtlichen Gestaltungen auf, die wir empfehlen gemeinsam mit einem Rechtsanwalt und Ihrer Hausärztin zu besprechen.
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