Pflegeversicherung *Neu ab 2017 – das Pflegestärkungsgesetz II

Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet nicht so viel, daß Sie im Pflegefall damit die Kosten decken können. Was bedeutet das für Betroffene und Angehörige?

Sollten die Kosten nicht aufgebracht werden können, wird auf Vermögen des zu Pflegenden zurückgegriffen. Wenn auch dieses aufgebraucht ist, werden die Angehörigen zur Finanzierung herangezogen.

Wir informieren Sie über Wahrscheinlichkeiten, Möglichkeiten der Absicherung und die verschiedenen Möglichkeiten der Absicherung.

– Pflegerentenversicherung

– Pflegetagegeldversicherung

– Pflegekostenversicherung

NEU! Ab 2017: Das Pflegestärkungsgesetz II setzt einen neue Pflegedeürftigkeitsbegriff um. Welche Auswirkungen, welche Notwendigkeiten das mit sich bringt, erklären wir Ihnen gerne. Sprechen Sie uns an! Telefon 07171 927020 oder per mail. Wir senden Ihnen auch gerne unsere neutrale Broschüre zum Thema zu! Anforderung ganz einfach per mail an kundenservice@abzieher.com Stichwort Pflege.

Oder zum Download hier Pflegeversicherung_allgemein-116227-22_12_2016